KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen? Unter unserer Service-Nummer 0721-6107-5885 oder unter mobileticketing@kvv.karlsruhe.de helfen wir Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbestimmungen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK GmbH) für den Ticketverkauf über den

Onlineshop des KVV im Internet

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

§ 2 Vertragsgegenstand

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

§ 4 Software-Lizenz für Onlineshop

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten der Kund*innen

§ 6 Erwerb und Umgang mit Online Print Tickets

§ 7 Rückgaberecht

§ 8 Kosten, Zahlung und Abrechnung

§ 9 Missbrauch, Sperrung

§ 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

§ 11 Kündigung

§ 12 Datenverarbeitung, -speicherung und -schutz

§ 13 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den

Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH (im Folgenden "VBK GmbH") und den Kund*innen aus dem Ticketverkauf über

Onlineshop. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten

die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die VBK GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (Webshop) des IT-Dienstleisters EOS

Uptrade GmbH und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760

Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche

personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser

Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden

(Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem

ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die VBK GmbH stellt den Kund*innen in einem ersten Schritt die Software zum Kauf von "Online-Tickets" zur

Verfügung, welche Kund*innen selbst ausdrucken können. Technische Voraussetzungen hierfür sind ein PC (Windows

XP Home/Professional/Vista oder höher) oder ein MacOS 10.x oder höher, ein Internetexplorer 7.x oder höher für

Windows, Mozilla Firefox 3.x oder höher für Windows, Safari 3.x oder höher für Macintosh und Windows, ein Drucker, E-

Mail. Das Ticket erhalten Sie als PDF - Datei zum Ausdrucken (dafür benötigen Sie einen PDF-Reader, z.B. den

kostenlosen Acrobat Reader). Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie eventuell vorhandene Werbeblocker

vorübergehend deaktivieren.

(2) Die Onlineshop-Software ermöglicht es den Kund*innen nach Anmeldung im Shopsystem Tickets des Karlsruher

Verkehrsverbundes GmbH (im Folgenden KVV genannt) zu erwerben und selbst auszudrucken. Für die Festlegung der

angebotenen Ticketarten, der Gültigkeitsbereiche und der Informationen darüber ist die VBK GmbH zuständig.

Folgende Fahrscheine des Tarifs des KVV können sofort ausgedruckt werden:

Persönliche Monatskarte Mit Ausnahme der Übertragbarkeit gelten hierfür die Tarifbestimmungen wie für

Umweltmonatskarten

9-Uhr-Monatskarte

Ausbildungs-Monatskarte

Studikarte für Studierende an folgenden Studieneinrichtungen: - KIT - Karlsruher Institut für Technologie - Hochschule

Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

Tageskarten Mit Ausnahme der Übertragbarkeit gelten hierfür die Tarifbestimmungen wie für Tageskarten

Fastenticket und Narrenkarte (zeitlich begrenzt)

Wir behalten uns vor, das Fahrkartenangebot im Onlineshop der VBK GmbH jederzeit anzupassen.

(3) Dabei übernimmt die VBK GmbH die gesamte Serviceabwicklung bezüglich des Onlineshops gegenüber den

Kund*innen, wobei die VBK GmbH sich im Bereich Zahlungsverkehr der Firmen LogPay Financial Services GmbH und

Elavon Financial Services Limited (Abwicklung Kreditkartenzahlungsverkehr) bedient.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Mit der Bestellung geben Kund*innen ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden

des Internet-Bestellformulars. Der Vertragsabschluss kommt durch Rücksendung einer E-Mail an die in der Bestellung

genannte E-Mail-Adresse der Kund*innen als Kaufbestätigung seitens der VBK GmbH zustande. Der Vertragsabschluss

erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die VBK GmbH oder einem damit beauftragten

Unternehmen. Im Einzelfall behält sich die VBK GmbH vor, das Vertragsangebot der Kund*innen abzulehnen.

(2) Sind Kund*innen zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig, d.h. unter 18 (achtzehn) Jahre alt, so geht die VBK

GmbH davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die der

minderjährigen Person gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter

oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

 

§ 4 Software-Lizenz für Onlineshop

(1) Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die VBK GmbH ihren Kund*innen eine einfache

Lizenz zur Verwendung der Software "Onlineshop" zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige

Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist den Kund*innen verboten. Insoweit ist es den Kund*innen

auch nicht gestattet, den Kund*innen an der Onlineshop-Software eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu

verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

(2) Kund*innen verpflichten sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der Onlineshop- Software zu ermitteln.

(3) Die VBK GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der

Onlineshop-Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 10 (Beanstandungen, Gewährleistung,

Haftung).

 

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten der Kund*innen

(1) Kund*innen haben die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Anwendung der Onlineshop-Software

sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicher zu stellen.

(2) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, müssen sich Kund*innen unter wahrheitsgemäßer und vollständiger

Angabe der nachfolgenden Punkte bei der VBK GmbH registrieren:

- Name und vollständige Adresse

- Geburtsdatum

- E-Mail-Adresse

- gewünschte Zahlart

- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

(3) Kund*innen verpflichten sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart)

bei Änderungen unverzüglich im persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommen Kund*innen dieser

Informationspflicht nicht nach, ist LogPay bzw. VBK GmbH berechtigt, den Kund*innen mit dem dadurch entstehenden

Mehraufwendungen zu belasten. Die VBK GmbH ist weiterhin berechtigt, die Kund*innen für die Nutzung des

Onlineshops zu sperren.

(4) Mit der Bestellung geben Kund*innen ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden

des Internet-Bestellformulars auf der Internetadresse www.kvv-shop.de.

(5) Der Vertragsabschluss kommt mit den VBK GmbH zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung

einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des

Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

(6) Das Passwort der Kund*innen, welches bei der Registrierung übermittelt wird bzw. selbstständig anlegt wird, darf

nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens der

Kund*innen Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort

durch die Kund*innen unverzüglich zu ändern.

 

§ 6 Erwerb und Umgang mit Online Print Tickets

(1) Nach Vertragsabschluss können die Fahrausweise sofort mit dem Button "Ticket hier downloaden" ausgedruckt

werden. Die Fahrausweise sind so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar

sind. Insbesondere sind die Tickets in Originalgröße (auf DIN A4-Papier, Fahrscheinformat 8,1 cm x 10,2 cm)

auszudrucken. Die Fahrausweise sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen

Personalausweis oder Reisepass.

(2) Kund*innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Onlineshop-Software nur zur Erzeugung von Tickets

auf einem geeigneten Drucker genutzt werden darf und Tickets nur in Form eines entsprechenden Ausdruckes als

gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.

(3) Das Online Print Ticket wird in der Regel unverzüglich nach der Anforderung der Kund*innen ausgedruckt. Die VBK

GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Übertragung und den Ausdruck des elektronischen Tickets.

(4) Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Onlineshop-Systems und/oder der unterbliebenen, korrekten und

vollständigen Übertragung des Online Print Tickets sind Kund*innen dementsprechend verpflichtet, vor

Inanspruchnahme der Beförderungsleistung im KVV anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

(5) Für die Gültigkeit eines über die Onlineshop-Software bezogenen Online Print Tickets gelten die jeweils gültigen

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des KVV.

(6) Im Falle einer Kontrolle haben Kund*innen dem Prüfpersonal das gültige Online Print Tickets und analog der

Tarifbestimmungen evtl. erforderliche zusätzliche Ausweise und/oder Bescheinigungen zur Prüfung zugänglich zu

machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt bei der nutzenden Person des Online Print Tickets.

(7) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigen Kund*innen bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die

Ordnungsmäßigkeit des Online Print Tickets vom Prüfpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

(8) Bei Vorliegen von Zweifeln willigen Kund*innen darüber hinaus bereits jetzt ein, zunächst ein erhöhtes

Beförderungsentgelt gemäß der jeweiligen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen zu zahlen.

(9) Ein Anspruch der Kund*innen auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden

Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(10) Kund*innen sind beweispflichtig dafür, dass das Online Print Tickets ordnungsgemäß erzeugt und der angezeigte

Fahrpreis auf dem Kund*innenkonto verbucht wurde.

 

§ 7 Rückgaberecht

(1) Tickets zum Ausdrucken können nicht zurückgegeben oder storniert werden, da diese mehrfach ausgedruckt

werden können und sofort zur Nutzung gültig sein können.

(2) Eine (Teil-)erstattung der Tickets ist grundsätzlich nicht möglich.

 

§ 8 Kosten, Zahlung und Abrechnung

(1) Die Onlineshop-Software wird den Kund*innen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können den Kund*innen

jedoch durch Verbindungsentgelte mit seinem jeweiligen Internetanbieter für die Internetverbindungen entstehen. Die

Kosten richten sich dementsprechend nach den jeweils gültigen Preislisten des entsprechenden Anbieters. Diese sind

der VBK GmbH nicht bekannt und auch nicht zu vertreten.

Aus dem Beförderungsvertrag zu entrichtende Entgelte für über die Onlineshop-Software bezogenen Online Print 

Tickets

richten sich nach den jeweils aktuellen Fahrpreisen des KVV. Der Fahrpreis wird den Kund*innen vor Anforderung des

Online Print Tickets mitgeteilt.

(2) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die

nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Zahlarten und Abrechnung:

Kund*innen können für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

- Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard) - wird zurzeit nicht angeboten

- Abrechnung über PayPal

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch der Kund*innen zur Nutzung einer bestimmten der genannten

Zahlarten besteht nicht.

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel

innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte

ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters der Kund*innen. Die Übersicht über die getätigten

Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über

den Webshop nur von den registrierten Kund*innen einsehbar und abrufbar.

(3) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten der Kund*innen (Vorname, Name, Adresse,

Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein

erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigen Kund*innen mit Zustimmung zu diesen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen

Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein

Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Kund*innen werden darauf hingewiesen, dass innerhalb von acht Wochen,

beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden kann. Es gelten dabei die

mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Fahrgast nicht die kontoinnehabende

Person des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung der kontoinnehabenden Person für den

SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Kund*innen verpflichten sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten

(insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer))

mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Kund*innen erhält im

SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag.

Kund*innen erhalten die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die

Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die

angegebene E-Mail-Adresse.

Kund*innen haben sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die

SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahlenden zurückgegeben

werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen –

insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist

diese Person verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen,

so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der

Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden

geltend zu machen.

Kund*innen verzichten auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von den

Kund*innen gegenüber dem Zahlungsdienstleister der Kund*innen, dem Zahlungsdienstleister des/der Gläubiger*in und

dem/der Gläubiger*in erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Fahrgast

einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts sind Kund*innen verpflichtet, eine schriftliche

Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um

Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Kund*innen erhalten im Anschluss das Formular für das SEPA-

Lastschriftmandat, welches vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück-

geschickt werden muss. Sofern Kund*innen nicht die kontoinnehabende Person ist, ist diese Person verpflichtet, die

Mandatsreferenznummer an die kontoinnehabende Person weiterzuleiten.

Ein Anspruch der Kund*innen zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren besteht nicht.

(4) Zahlung per Kreditkarte - wird zurzeit nicht angeboten

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere

Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten der Kund*innen erfasst

- Name und Vorname des/der Kreditkarteninhaber*in

- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)

- Nummer der Kreditkarte

- Ablaufdatum der Kreditkarte

- CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die von den Kund*innen angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und

gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass Kund*innen nicht

die innehabende Person der angegebenen Kreditkarte sind, ist sicherzustellen, dass die Einwilligung der

karteinnehabenden Person für die Belastung vorliegt. Kund*innen haben zudem sicher zu stellen, dass die angegebene

Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund

fehlschlagen, erhalten Kund*innen eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto der Kund*innen ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag der Kund*innen

mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister der Kund*innen das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard®

SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit

Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister der Kund*innen das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen,

erfolgt die Prüfung nicht.

Kund*innenseitig ist sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollten

Kund*innen ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus

von ihm/ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder Behebung des

Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren

des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt,

einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen den Kund*innen in der

Kreditkartenabrechnung des Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die

Zusammensetzung des Gesamtbetrages können registrierte Kund*innen über den Webshop einsehen und abrufen.

Ein Anspruch der Kund*innen zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht.

(5) Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählen Kund*innen PayPal als Zahlart aus. Die Weiterleitung erfolgt dann auf die Seite

von PayPal, wo die erforderlichen Daten eingegeben werden müssen. Als nicht-registrierte Kund*innen wird die Zahlung

bestätigt. Als registrierte Kundschaft schließen Kund*innen mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing

Agreement“), unter welcher der PayPal Account der Kund*innen mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das

Kaufangebot von nicht-registrierten oder registrierten Kund*innen kann nur dann angenommen werden, wenn die

Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird.

Kund*innen erhalten entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

 

§ 9 Missbrauch, Sperrung

(1) 
Sollte die Zahlung der Kund*innen fehlschlagen, wird der Zugang zum Onlineshop-System gesperrt.

(2) Stellen Kund*innen die missbräuchliche Nutzung des Onlineshop-Zugangs fest, besteht die Verpflichtung, den

Onlineshop-Zugang bei der VBK GmbH zu sperren oder durch die VBK GmbH sperren zu lassen. Bis zum Zeitpunkt der

Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den

Onlineshop-Zugang der Kund*innen erfolgten, als von diesem veranlasst.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des Onlineshop-Zugangs von Kund*innen können sich aus den übrigen

Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

§ 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung


(1)
 Die VBK GmbH haftet für Schäden der Kund*innen unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Verhalten von der VBK GmbH zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die

VBK GmbH nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die

Haftung von der VBK GmbH auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden

der Kund*innen beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertretung und/oder

Erfüllungsgehilf*innen von der VBK GmbH. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Die VBK GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartei des mit Erwerb des Online Print Tickets

geschlossenen Beförderungsvertrags das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist und die Beförderung

ausschließlich zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des KVV erfolgt. Dementsprechend ist jegliche

Gewährleistung und/oder Haftung der VBK GmbH wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen

durch Kund*innen hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen

Fällen haben sich Kund*innen direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(3) Die VBK GmbH übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des

Onlineshop-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die

aus einer Nichtverfügbarkeit des Onlineshop-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(4) Ebenso übernimmt die VBK GmbH für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des Online

Print Tickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der VBK GmbH liegt.

 

§ 11 Kündigung

Die Parteien sind berechtigt, das Onlineshop-Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

einseitig zu kündigen. Die VBK GmbH wird den Onlineshop- Zugang der Kund*innen unverzüglich nach Zugang der

Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen Daten der Kund*innen nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch

nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen.

 

§ 12 Datenverarbeitung, -speicherung und -schutz

Die VBK GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kund*innen sowie Inhalts-, Nutzungs- und

Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung des Onlineshop-Systems. Die VBK GmbH

verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Soweit zur Vertragsabwicklung

notwendig, können die Daten der Kund*innen an von der VBK GmbH beauftragte Unternehmen weitergegeben werden.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel

(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu

Auslegungszwecken herangezogen werden.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind den Kund*innen in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als

von Kund*innen genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Widerspruch erklärt wird. Auf

diese Rechtsfolge sind Kund*innen in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Kund*innen einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise

unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder

teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen

Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger

Vertragslücken.

(Stand August 2018)